Ausrüstung der Templer - Im Lager
Essgeschirr
Zum Essgeschirr eines Tempelbruders gehörten gemäß Artikel 140 der
Ordensregel: Ein Napf aus Horn, ein Löffel sowie zwei Becher. Ferner gehörte ein
kleines Tischtuch dazu, dass sehr wahrscheinlich eine Art Serviette war, da die
Bestimmungen der Zisterzienser ein solches Tuch ebenfalls erwähnen. Die Löffel
zum Essen um diese Zeit waren meist kurzstielig. Die Laffe war dabei mehr rund
als oval. Langstielige Löffel finden sich zwar ebenso, diese wurden aber zumeist
nur zum Kochen benutzt. Warum ausgerechnet zwei Becher zur Verfügung
gestellt wurden, ist unklar, könnte aber entweder religiöse Gründe haben, oder
vielleicht dem Flüssigkeitsangebot Rechnung tragen, denn die Templer durften mit
Wasser vermengten Wein trinken. Vielleicht ist einer der Becher auch ein
größeres Vorratsgefäß für den Tisch, da es nach Artikel 183 nicht erlaubt war,
beim Essen eigene Karaffen aufzustellen.
Die Becherformen um 1200 waren meist relativ bauchig, mit jeweils ausgestelltem
Hals und Boden. Meistens wurde die Keramik auf langsam laufenden
Töpferscheiben aufgebaut, manchmal aber auch in Wulsttechnik. Im
ausgehenden 12. Jahrhundert waren die Becher noch unlasiert, die Lasur kam
zuerst außen ab dem Ende des 13. Jahrhunderts auf. Speziell die Pingsdorfer
Keramik war recht verbreitet und wurde weit gehandelt.
Die bekannten Brennverfahren waren nach Stephan Wester (Autor des Buches
„Praktische Alltagsgegenstände des Hochmittelalters“, 2002) die einfache
Brenngrube, der „stehende Ofen“ und der „liegende (unterzügige) Ofen“.
Auch ein Essmesser gehörte zur Ausstattung eines Dienenden Bruders. Dabei
handelte es sich um ein einseitig geschliffenes Messer, das zumeist über eine
Spitzangel mit dem Griff verbunden war. Genietete Flachangeln sind zwar
nachgewiesen, aber dennoch seltener als Spitzangeln im Fundgut vertreten. Die
Formenvielfalt bei den Klingen ist von großer Vielfalt geprägt, obwohl der
dominante Typ eben der mit geradem Rücken und gebogener Schneide war.
Spezialformen, wie im "Hortus Deliciarum" zu sehen (Doppelspitzen, breites
Messerende etc.) sind fast immer Vorlegemessern und nicht Essmessern
zuzuschreiben.
Aufbewahrt wurde das Essmesser in einer kleinen ledernen Scheide. Im Fundgut
von Schleswig und Haithabu finden sich viele solcher Messerscheiden.
Ein weiteres Messer, das ein Templer besitzen durfte, war das von Dr. Karl Körner
(Autor des Buches „Die Templerregel“, 1902) als "kleines Messer" (Artikel 138)
bezeichnete Arbeitsmesser. Es ist tatsächlich nicht belegt, welche Größe oder
welches Aussehen dieses Messer hatte, aber als Arbeitsmesser hatte es sicherlich
einen breiteren Rücken. Möglicherweise handelte es sich auch um eine Art kleine
Machete, die im Lageralltag sicher hilfreich gewesen wäre.
Quersack
Jeder Dienende Bruder sollte einen Quersack haben. Die Ritterbrüder
bekamen drei Stück: Einen für sich und je einen weiteren für die Knappen.
Ein Quersack ist ein einfacher Schlauch, der an beiden Enden zugenäht ist und
der mittig einen Schlitz aufweist. Dadurch kann der Sack in beiden "Enden"
befüllt werden, wodurch er ohne weitere Hilfsmittel von einem Packtier
getragen werden kann. Zur Not kann man ihn auch über weitere Strecken
selbst schultern, da man im Gegensatz zu einem normalen Sack kein
Gegengewicht mit dem Arm aufbringen muss, sondern beide Arme frei hat.
Experimente haben ergeben, dass abgesehen von der Lanze die komplette
Ausrüstung eines Dienenden Bruders im abgebildeten Sack untergebracht
werden konnte.
Bettzeug
Zum Bettzeug eines Bruders gehörten neben einer Decke ein Strohsack und ein
Kissen. Das Stroh des Sacks wurde im Kloster vermutlich wie bei anderen Orden
nur einmal im Jahr gewechselt und der Sack ansonsten vernäht. Das Stroh hierfür
gab der Granatier aus. Als Untergebener des Bannerherrn, also eines Dienenden
Bruders, war der Granatier für die Bereitstellung von Hafer und Stroh für die
Betten im Lager zuständig. Bei der Decke handelte es sich um eine einfache
Wolldecke, die entweder schwarz, weiß oder gestreift sein sollte. Falls dem
Bruder keine Wolldecke oder kein Keilkissen gegeben werden konnte, bekam er
stattdessen ein grobes leinenes Betttuch. Dieses konnte er bei fehlendem
Strohsack nutzen, um das Stroh abzudecken. Alternativ konnte er sich, wenn die
Decke fehlte, damit zudecken. Falls er zwar eine Decke, aber kein Keilkissen
hatte, konnte er es zusammenrollen und als Kissen benutzen. Es ist leider in der
Templerregel nicht erwähnt, womit das Kissen gestopft wurde. In den
Redezeichen einiger Orden ist das Handzeichen dafür aber eine Kombination aus
"Schlafen" und "Fliegen" (d.h. "Vogel"), also Federn.
Im Refektorium lag der Strohsack wahrscheinlich nicht einfach auf dem Boden,
sondern wie bei anderen Orden auch in einem Bettkasten. Auf Feldzügen war
dies sicherlich anders, wofür schon der Umstand spricht, dass der Granatier das
Stroh an die Brüder ausgeben sollte.
Brotbeutel und Taschen
Es ist leider aufgrund der sehr seltenen Nachweise nicht geklärt, ob Templer
Brotbeutel nutzten und ob sich die Erwähnungen von Beuteln und Taschen in der
Ordensregel auf Brotbeutel beziehen. Da mittelalterliche Kleider allerdings keine
Taschen hatten, mussten kleine Gegenstände wie das Messer, der Becher oder
auch der Proviant auf Reisen irgendwo mitgeführt werden. Es ist aber nicht
anzunehmen, dass Templer, vor allem im Kloster, häufig mit solchen Beuteln
angetroffen werden konnten. Ein Beispiel für kleine Umhängetaschen findet sich
im "Hortus Deliciarum" (deutsch: „Garten der Ergötzungen“, eine von Herrad von
Landsberg verfasste Enzyklopädie und die erste nachweisliche von einer Frau
abgefasste Enzyklopädie um 1175-1195).
Handtuch
Ebenfalls in Artikel 140 der Ordensregeln wurde ein Handtuch gewährt, denn
entgegen einer weitverbreiteten Meinung, die auf Bernhard von Clairvaux "De
Laude..." basiert, wuschen sich die Templer relativ regelmäßig. In der Ordensregel
heißt es "und ein [...] Tuch, um den Kopf zu waschen". Bernhards "baden" wird
heute leider allzu oft mit "waschen" generell gleichgesetzt. Natürlich badeten die
Templer nach monastischem Brauch selten, ein "kleines Bad" wurde aber öfters
genommen.
Laterne
Die Ordensregel erwähnt, dass ein Bruder eine Laterne haben durfte, wenn er sie
selbst fertigen konnte. Dies wurde durch Artikel 142 erlaubt. Das nähere
Aussehen der Laternen wird in der Ordensregel nicht geregelt, die einzige weitere
Anmerkung ist in Artikel 317 zu finden: Dort wird erlaubt, die Laterne als
Wetteinsatz zu benutzen, da sie nichts koste. Die Fenster einer solchen Laterne
wurden meist aus polierten Hornplatten hergestellt, die überraschend transparent
werden können.
Feuerstein mit Schlageisen und Verwahrbeutel
Feuerstein (Flint) und Schlageisen bildeten das Feuerzeug des Mittelalters. Das
Schlageisen aus gehärtetem Metall wird gegen den Feuerstein geschlagen,
wodurch winzige Eisenspäne abgespalten und durch die Reibungshitze zum
Glühen gebracht werden. Diese Funken können dann mit brennbarem Material (z.
B. Zunder, Wolle) aufgefangen werden. Durch vorsichtiges Anblasen kann ein
Feuer entfacht werden.
Möbel und Mobiliar
Die Begriffe Möbel und Mobiliar (von lat. mobilis = beweglich) bezeichnen
Einrichtungsgegenstände.
Die damaligen Möbelstücke waren meist zerlegbar (mobil). Um jedoch eine
bessere Stabilität zu erreichen, wurden die Beine durch Stege verbunden und an
den Seiten (Böcken) verkeilt. Auf diese konnten Bretter gelegt werden, um
zusätzliche Abstellfläche zu schaffen.
Die Seiten (Böcke) konnten jedoch nicht für den Transport zerlegt werden.
Ein Bock oder Schragen war ein robuster Gegenstand, der benutzt wurde, um
etwas auf stabile Weise zu erhöhen (Aufbocken). Daneben ist „Bock“ ein altes
Wort für gewisse Arbeitsgeräte.
In den Bögen der Beine und an den Enden der Streben waren durch geschnitzte
Hohlkehlen Spannbögen angedeutet. Um die Stabilität weiter zusätzlich zu
erhöhen, wurden Streben mit Holznägeln fixiert. Es wurde auch viel mit Nut
gearbeitet.
Pferde und deren Ausrüstung
Wohl eines der wertvollsten Dinge des Dienenden Bruders war sein Pferd. Im
Gegensatz zum Ritterbruder bekam er allerdings nur ein einziges (hatte er
bestimmte Ämter, bekam er noch ein zweites. Die Ämter waren: Bannerherr,
Untermarschall sowie der Komtur der Küste von Akkon). Es ist nicht klar, ob
dieses Pferd ein reines Lasttier war, anzunehmen ist aber, dass es flexibel und
vielseitig eingesetzt wurde.
Die Pferde der damaligen Zeit waren entgegen eines häufig anzutreffenden
Mythos nach heutigem Verständnis eher klein: Das Stockmaß entsprach in der
Regel etwa der Schulterhöhe eines erwachsenen Mannes, also um die 125 bis
150 Zentimeter. Der Unterschied zwischen Schlachtross und Lasttier lag nicht in
der Größe begründet, sondern in der speziellen Ausbildung, die die Kriegspferde
("Dextrarius") genossen, sowie in einem anderen Kraftverhältnis und einer
besseren Manövrierfähigkeit. An den Knochenfunden mittelalterlicher Pferde
lassen sich nach John Clark (Autor des Buches „The medieval horse and iots
equipment“, 1995) hingegen keine Rückschlüsse auf deren Verwendung ziehen.
Die Pferde waren bereits vorwiegend beschlagen. Der Templerbruder erhielt
außerdem bestimmte Ausrüstungsgegenstände für sein Pferd: Diverse Riemen
und ein Maß für das Futter, darüber hinaus einen Futtersack.
Die Templerregel erwähnt außerdem noch einen oder mehrere Gegenstände, die
die Dienenden Brüder im Gegensatz zu den Ritterbrüdern nicht besitzen durften:
ein sog. "Hernois". Um was es sich dabei handelt, ist nicht endgültig geklärt, die
möglichen Übersetzungen lassen Rosspanzer ebenso wie spezielle Sattelteile zu.
Relativ plausibel erscheint, auch aufgrund der Erwähnung in der Ausrüstungsliste
eines Baillis (französische Bezeichnung für einen Vogt), dass hier ein Bauchgurt
für den Sattel gemeint ist.
Sporen hingegen sollten auch die Dienenden Brüder bekommen. Dabei handelte
es sich den Abbildungen gemäß noch um Dornsporen, Radsporen wurden erst im
13. Jahrhundert populär.
"Quelle: B. Hallinger, Templerfakten - https://beni.hallinger.org/history/beni.hallinger.org/history/"
Benedikt Hallinger: Milites Templi - Leben und Ausrüstung der Dienenden Brüder des Templerordens um 1190
ePubli, 01.10.2010 (Nachdruck 05.12.2018) (ISBN: 9783746788371) - Leseprobe
Benedikt ist seit vielen Jahren Mitglied unseres Ritterordens.