An der Spitze des Ordens steht der Großmeister. Er ist der oberste Würdenträger und leitet den gesamten Orden. Er fasst Beschlüsse, auf die sich der Konvent und er durch Stimmenmehrheit geeinigt haben. Bei schwierigen Entscheidungen hat er das letzte Wort. Darüber hinaus ernennt er die Würdenträger des Ordens und schlägt Novizen zum Ritter. Der Seneschall vertritt den Großmeister und ist zweithöchster Würdenträger des Ordens. Zusätzlich hat er den Kontakt zu den stellvertretenden Komturen zu halten. Der Marschall ist oberster Feldherr und dritthöchster Würdenträger des Ordens. Alle Ritter unterstehen seinem Befehl, sobald sie unter Waffen stehen. Der Ordensschatzmeister verwaltet den Besitz des Ordens und ist für alle internen und externen Zahlungen verantwortlich. Er hat auch den Überblick über die Finanzen der Komtureien zu wahren. Der Drapier ist als Haushofmeister des Ordens zuständig für Kleidung, Material und Waffen. Er hat auch den Überblick über das Material der Komtureien zu wahren. Der Prokurator des Ordens übernimmt Sonderaufgaben, die ihm von den anderen Würdenträgern des Konvents zugewiesen werden. Der Konvent ist das höchste Gremium des Ordens und die letzte Instanz in Ordensangelegenheiten. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Im Freien Ritterorden der Templer besteht der Konvent derzeit aus dem Großmeister, dem Seneschall, dem Prokurator, dem Ordensschatzmeister und dem Drapier. Der Ordensrat ist das zweithöchste Gremium des Ordens. Er besteht aus engagierten Ordensbrüdern, - schwestern und den Komturen, die nicht im Konvent vertreten sind. Er tagt von sich aus und entwickelt Vorschläge, die der Sprecher des Ordensrates dem Konvent unterbreitet. Der Ältestenrat beschäftigt sich mit den geistigen Aspekten des Ordens. Er hat beratende und vermittelnde Funktion, keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis gegenüber dem Konvent. Weitere Ordensmitglieder, Rangordnungen und Versammlungen sind: Die Ritter Den Ritterschlag erhalten Novizen nach ihrem bestandenen Noviziat auf eigenen Wunsch im Rahmen eines Generalkapitels. Als Kern des Ordens stellen die Ritter das militärische Rückgrat des Ordens dar. Sie unterstehen dem Marschall, sobald sie unter Waffen stehen. Die Ritter setzen die Tugenden des Ordens um und geben ihr Wissen als Leit- und Vorbilder an die Novizen weiter. Die Dienender Brüder Am Ende seines Noviziats hat sich ein künftiger Ordensbruder zu entscheiden, ob er als Dienender Bruder oder Ritterbruder in die Gemeinschaft des Ordens aufgenommen werden möchte. Ein Dienender Bruder (lat. frater serviens) kann, wenn er dies zu einem späteren Zeitpunkt möchte, nach einem Gespräch mit dem Großmeister oder seinem Vertreter in die Ritterschaft aufgenommen werden. Ebenso kann ein Ritterbruder verfahren, wenn er aus Demut Dienender Bruder werden möchte. Der Wechsel erfolgt am nächsten Generalkapitel In der Regel sind Dienende Brüder im Unterschied zu den Ritterbrüdern dem nicht-militärischen Bereich des Ordens zugeordnet. Ihre Aufgaben, die der Konvent bestimmt, orientieren sich an den individuellen Fähig- und Fertigkeiten zum Wohle des Ordens. Dienende Brüder können sich auch bewaffnen bzw. wappnen (lat. frater serviens in armis). Die Schwestern Schwestern können keine Stellung übernehmen, die dem Kriegshandwerk zuzuordnen sind. Das sind Marschall, Ritter und Dienender Bruder unter Waffen. Auf Wunsch können Schwestern im Umgang mit Waffen unterrichtet werden. Die Komture Der Komtur verwaltet einen Bezirk oder ein Ordenshaus. Sie führen ihre Komtureien selbstständig und sind für ihre Mitglieder und dem Konvent verantwortlich. Das Generalkapitulum Das Generalkapitulum ist die Vollversammlung aller Ordensmitglieder und wird vom Großmeister zum Jahresende einberufen. In den Komtureien werden regelmäßig auch Komtureikapitel abgehalten, für deren Organisation der betreffende Komtur zuständig ist. Die Novize Interessentinnen oder Interessenten, die für das in der Regel drei Jahre dauernde Noviziat zugelassen werden, leisten auf ihrem ersten Generalkapitel den Treueid der Novizen. In ihrem Noviziat sind die Novizen angehalten, die Ziele und Gesetze des Ordens zu erlernen und übertragene Aufgaben zu erfüllen. Die Novizenschaft gleicht somit einer Probezeit. Hierfür steht ihnen der betreffende Komtur für ihre Ausbildung zur Seite. Jeder Novize hat während des Noviziats eine schriftliche Abhandlung aus dem Themenbereich „Mittelalter“ zu erstellen, die Teil der Ordensbibliothek wird und damit der Wissensmehrung aller Schwestern und Brüder dient. Nach bestandenem Noviziat werde die Novizen als Schwester oder Bruder endgültig in den Orden aufgenommen. Das Ende des Noviziats stellt der Ordenseid dar, der auf einem Generalkapitel vor allen Ordensschwestern und -brüdern geleistet wird. Die Schwestern und Brüder Alle Schwestern und Brüder des Ordens sind einander ebenbürtig, denn alle Ordensmitglieder sollen die ritterlichen Tugenden gleichermaßen verkörpern. Bannerherr Die Bannerherr sind Führer einer Gruppe von Schwestern/Brüder und für deren Aus- und Fortbildung zuständig. Der Beisitzer Bei Verstößen oder Verfehlungen einer Schwester oder eines Bruders, die vor dem Konvent erhoben wurden, muss der Konvent den Beisitzer zur anstehenden Urteilsfindung hinzuziehen. Der Beisitzer ist nicht stimmberechtigt und verhält sich neutral. Er verfolgt das gesamte Verfahren und bestätigt am Ende mit seiner Unterschrift die Rechtmäßigkeit der Urteilsfindung des Konvents. Einen Anspruch auf den Beisitzer haben nur endgültig in den Orden aufgenommene Schwestern und Brüder, nicht die Novizen. Die Donaten Donaten sind gelegentlich Mitwirkende ohne Rechte und Pflichten und sind keine Ordensmitglieder, sie sind dem Orden wohlgesonnen. Äußert ein Donat den Wunsch dem Orden beitreten zu wollen, so beginnt auch er ab dem nächsten Generalkapitel sein Novizat.
Unser Orden: Struktur und Aufbau Jeder Ritterorden im Mittelalter hatte eine hierarchische Führungsstruktur. In Anlehnung an den legendären Templerorden sind auch die Mitglieder des Freien Ritterordens der Templer in verschiedene Rangordnungen gegliedert.
Unser Orden: Struktur und Aufbau Jeder Ritterorden im Mittelalter hatte eine hierarchische Führungsstruktur. In Anlehnung an den legendären Templerorden sind auch die Mitglieder des Freien Ritterordens der Templer in verschiedene Rangordnungen gegliedert. An der Spitze des Ordens steht der Großmeister. Er ist der oberste Würdenträger und leitet den gesamten Orden. Er fasst Beschlüsse, auf die sich der Konvent und er durch Stimmenmehrheit geeinigt haben. Bei schwierigen Entscheidungen hat er das letzte Wort. Darüber hinaus ernennt er die Würdenträger des Ordens und schlägt Novizen zum Ritter. Der Seneschall vertritt den Großmeister und ist zweithöchster Würdenträger des Ordens. Zusätzlich hat er den Kontakt zu den stellvertretenden Komturen zu halten. Der Marschall ist oberster Feldherr und dritthöchster Würdenträger des Ordens. Alle Ritter unterstehen seinem Befehl, sobald sie unter Waffen stehen. Der Ordensschatzmeister verwaltet den Besitz des Ordens und ist für alle internen und externen Zahlungen verantwortlich. Er hat auch den Überblick über die Finanzen der Komtureien zu wahren. Der Drapier ist als Haushofmeister des Ordens zuständig für Kleidung, Material und Waffen. Er hat auch den Überblick über das Material der Komtureien zu wahren. Der Prokurator des Ordens übernimmt Sonderaufgaben, die ihm von den anderen Würdenträgern des Konvents zugewiesen werden. Der Konvent ist das höchste Gremium des Ordens und die letzte Instanz in Ordensangelegenheiten. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Im Freien Ritterorden der Templer besteht der Konvent derzeit aus dem Großmeister, dem Seneschall, dem Prokurator, dem Ordensschatzmeister und dem Drapier. Der Ordensrat ist das zweithöchste Gremium des Ordens. Er besteht aus engagierten Ordensbrüdern, - schwestern und den Komturen, die nicht im Konvent vertreten sind. Er tagt von sich aus und entwickelt Vorschläge, die der Sprecher des Ordensrates dem Konvent unterbreitet. Der Ältestenrat beschäftigt sich mit den geistigen Aspekten des Ordens. Er hat beratende und vermittelnde Funktion, keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis gegenüber dem Konvent. Weitere Ordensmitglieder, Rangordnungen und Versammlungen sind: Die Ritter Den Ritterschlag erhalten Novizen nach ihrem bestandenen Noviziat auf eigenen Wunsch im Rahmen eines Generalkapitels. Als Kern des Ordens stellen die Ritter das militärische Rückgrat des Ordens dar. Sie unterstehen dem Marschall, sobald sie unter Waffen stehen. Die Ritter setzen die Tugenden des Ordens um und geben ihr Wissen als Leit- und Vorbilder an die Novizen weiter. Die Dienender Brüder Am Ende seines Noviziats hat sich ein künftiger Ordensbruder zu entscheiden, ob er als Dienender Bruder oder Ritterbruder in die Gemeinschaft des Ordens aufgenommen werden möchte. Ein Dienender Bruder (lat. frater serviens) kann, wenn er dies zu einem späteren Zeitpunkt möchte, nach einem Gespräch mit dem Großmeister oder seinem Vertreter in die Ritterschaft aufgenommen werden. Ebenso kann ein Ritterbruder verfahren, wenn er aus Demut Dienender Bruder werden möchte. Der Wechsel erfolgt am nächsten Generalkapitel In der Regel sind Dienende Brüder im Unterschied zu den Ritterbrüdern dem nicht-militärischen Bereich des Ordens zugeordnet. Ihre Aufgaben, die der Konvent bestimmt, orientieren sich an den individuellen Fähig- und Fertigkeiten zum Wohle des Ordens. Dienende Brüder können sich auch bewaffnen bzw. wappnen (lat. frater serviens in armis). Die Schwestern Schwestern können keine Stellung übernehmen, die dem Kriegshandwerk zuzuordnen sind. Das sind Marschall, Ritter und Dienender Bruder unter Waffen. Auf Wunsch können Schwestern im Umgang mit Waffen unterrichtet werden. Die Komture Der Komtur verwaltet einen Bezirk oder ein Ordenshaus. Sie führen ihre Komtureien selbstständig und sind für ihre Mitglieder und dem Konvent verantwortlich. Das Generalkapitulum Das Generalkapitulum ist die Vollversammlung aller Ordensmitglieder und wird vom Großmeister zum Jahresende einberufen. In den Komtureien werden regelmäßig auch Komtureikapitel abgehalten, für deren Organisation der betreffende Komtur zuständig ist. Die Novize Interessentinnen oder Interessenten, die für das in der Regel drei Jahre dauernde Noviziat zugelassen werden, leisten auf ihrem ersten Generalkapitel den Treueid der Novizen. In ihrem Noviziat sind die Novizen angehalten, die Ziele und Gesetze des Ordens zu erlernen und übertragene Aufgaben zu erfüllen. Die Novizenschaft gleicht somit einer Probezeit. Hierfür steht ihnen der betreffende Komtur für ihre Ausbildung zur Seite. Jeder Novize hat während des Noviziats eine schriftliche Abhandlung aus dem Themenbereich „Mittelalter“ zu erstellen, die Teil der Ordensbibliothek wird und damit der Wissensmehrung aller Schwestern und Brüder dient. Nach bestandenem Noviziat werde die Novizen als Schwester oder Bruder endgültig in den Orden aufgenommen. Das Ende des Noviziats stellt der Ordenseid dar, der auf einem Generalkapitel vor allen Ordensschwestern und -brüdern geleistet wird. Die Schwestern und Brüder Alle Schwestern und Brüder des Ordens sind einander ebenbürtig, denn alle Ordensmitglieder sollen die ritterlichen Tugenden gleichermaßen verkörpern. Bannerherr Die Bannerherr sind Führer einer Gruppe von Schwestern/Brüder und für deren Aus- und Fortbildung zuständig. Der Beisitzer Bei Verstößen oder Verfehlungen einer Schwester oder eines Bruders, die vor dem Konvent erhoben wurden, muss der Konvent den Beisitzer zur anstehenden Urteilsfindung hinzuziehen. Der Beisitzer ist nicht stimmberechtigt und verhält sich neutral. Er verfolgt das gesamte Verfahren und bestätigt am Ende mit seiner Unterschrift die Rechtmäßigkeit der Urteilsfindung des Konvents. Einen Anspruch auf den Beisitzer haben nur endgültig in den Orden aufgenommene Schwestern und Brüder, nicht die Novizen. Die Donaten Donaten sind gelegentlich Mitwirkende ohne Rechte und Pflichten und sind keine Ordensmitglieder, sie sind dem Orden wohlgesonnen. Äußert ein Donat den Wunsch dem Orden beitreten zu wollen, so beginnt auch er ab dem nächsten Generalkapitel sein Novizat.